
5 Tipps für den erfolgreichen Immobilienverkauf in der Ostschweiz
Der Immobilienmarkt in der Ostschweiz bietet 2026 gute Chancen für Verkäufer. Fünf praxiserprobte Tipps von Rhycasa: von der Bewertung über die Verkaufsdokumentation bis zur steuerlichen Vorbereitung.
Wer eine Immobilie in der Ostschweiz verkaufen möchte, steht vor einer der grössten finanziellen Entscheidungen des Lebens. Der Markt in der Region ist attraktiv: Laut UBS stiegen die Eigenheimpreise in der Schweiz im vierten Quartal 2025 im Vorjahresvergleich um 4,1 Prozent, und auch 2026 wird mit einem moderaten Anstieg von rund 3 Prozent gerechnet. Gleichzeitig bleibt das Angebot an Wohneigentum knapp, der SNB-Leitzins liegt bei 0 Prozent. Gute Voraussetzungen also für Verkäufer. Doch wer den bestmöglichen Preis erzielen will, sollte den Verkauf sorgfältig vorbereiten. Diese fünf Tipps aus unserer Praxis helfen Ihnen dabei.
1. Professionelle Immobilienbewertung als Fundament
Der Verkaufspreis ist der wichtigste Hebel beim Immobilienverkauf. Wer ihn zu hoch ansetzt, schreckt Interessenten ab und riskiert, dass die Immobilie zum «Ladenhüter» wird. Wer zu tief einsteigt, verschenkt unter Umständen viel Geld. Besonders heikel: Muss der Preis wegen mangelnder Nachfrage mehrfach gesenkt werden, wirkt das auf potenzielle Käufer abschreckend.
Eine professionelle Immobilienbewertung schafft hier Klarheit. Wichtig: Der amtliche Wert eignet sich nicht als Grundlage für den Verkaufspreis. Er dient ausschliesslich steuerlichen Zwecken und liegt in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert. Stattdessen braucht es eine marktgerechte Schätzung, die Lage, Zustand, Ausbaustandard und die aktuelle Nachfragesituation in der Ostschweiz berücksichtigt.
Bei Rhycasa erstellen wir fundierte Marktwertschätzungen auf Basis aktueller Vergleichsdaten aus der Region. Das gibt Ihnen eine solide Grundlage für die Preisverhandlung und schützt vor teuren Fehleinschätzungen.
2. Verkaufsdokumentation mit Substanz
Ein paar Handyfotos und eine halbe Seite Beschreibung reichen heute nicht mehr. Käufer erwarten eine professionelle Verkaufsdokumentation, die alle relevanten Informationen enthält und einen vollständigen Eindruck der Liegenschaft vermittelt. Ein unvollständiges Dossier kostet im schlimmsten Fall Interessenten, die sich mangels Informationen gar nicht erst melden.
Zu einer guten Verkaufsdokumentation gehören unter anderem: professionelle Fotos (innen und aussen, bei gutem Licht), massstabsgetreue Grundrisse aller Geschosse, ein aktueller Katasterplan, eine detaillierte Objekt- und Lagebeschreibung, der aktuelle Grundbuchauszug sowie Angaben zum Baujahr, zur Wohnfläche, zum Grundstück und zum Ausbaustandard. Bei Stockwerkeigentum kommen die Begründungsurkunde, der aktuelle Erneuerungsfonds und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen hinzu.
Die Dokumentation ist Ihre Visitenkarte als Verkäufer. Wer hier investiert, signalisiert Seriosität und beschleunigt den Entscheidungsprozess beim Käufer erheblich.
3. Den richtigen Zeitpunkt wählen
Der Immobilienmarkt unterliegt saisonalen Schwankungen. In der Ostschweiz wie in der gesamten Schweiz gilt das Frühjahr als stärkste Verkaufszeit. Gärten blühen, Innenräume wirken dank viel Tageslicht freundlicher, und Familien suchen aktiv nach einem neuen Zuhause, um vor den Sommerferien umzuziehen.
Der Herbst ist eine oft unterschätzte Alternative. Der Markt ist weniger umkämpft, weil viele Verkäufer ihre Objekte bereits im Frühling inseriert haben. Gleichzeitig sind im Herbst besonders motivierte Käufer unterwegs, die noch vor dem Winter einziehen möchten. Wer im Herbst verkauft, profitiert also von weniger Konkurrenz und entscheidungsfreudigen Interessenten.
Neben der Jahreszeit spielt die allgemeine Marktlage eine Rolle. Aktuell spricht vieles für einen Verkauf: Die Zinsen bleiben tief, die Nachfrage ist hoch, und das Angebot an Wohneigentum bleibt schweizweit knapp. Wer verkaufen möchte, findet 2026 grundsätzlich gute Bedingungen vor.
4. Zielgruppengerechte Vermarktung
Nicht jede Immobilie spricht dieselben Käufer an. Ein freistehendes Einfamilienhaus mit grossem Umschwung im St. Galler Rheintal zieht andere Interessenten an als eine moderne Attikawohnung im Appenzellerland. Wer die Zielgruppe kennt und gezielt anspricht, erhöht die Erfolgsquote deutlich.
Familien achten auf die Nähe zu Schulen, Spielplätzen und den öffentlichen Verkehr. Für sie zählt ein kinderfreundliches Umfeld, genügend Zimmer und Aussenraum. Anleger und Investoren hingegen interessieren sich primär für Renditekennzahlen, den Zustand der Bausubstanz und die langfristige Wertentwicklung am Standort. Ältere Käufer (oft als «Best Ager» bezeichnet) suchen häufig barrierefreie Wohnungen an zentraler Lage mit guter Infrastruktur.
Die Wahl der Vermarktungskanäle hängt ebenfalls von der Zielgruppe ab. Ein junges Publikum erreicht man eher über digitale Plattformen und Social Media, während für hochpreisige Objekte oft ein persönliches Netzwerk und diskrete Direktansprache zielführender sind. Bei Rhycasa stimmen wir die gesamte Vermarktungsstrategie auf das jeweilige Objekt und seine potenziellen Käufer ab.
5. Rechtliche und steuerliche Vorbereitung
In der Schweiz muss jeder Immobilienverkauf öffentlich beurkundet werden. Der Kaufvertrag wird von einer zuständigen Urkundsperson erstellt und von beiden Parteien in deren Anwesenheit unterzeichnet. Erst mit dem Eintrag ins Grundbuch geht das Eigentum offiziell auf den Käufer über. Wer die Beurkundung vornimmt, hängt vom Kanton ab: In Zürich oder Bern ist ein freiberuflicher Notar zuständig, im Kanton St. Gallen hingegen übernimmt das Grundbuchamt selbst die öffentliche Beurkundung.
Die Grundstückgewinnsteuer ist in der Regel bereits ein Thema beim Kaufvertrag: Sie wird üblicherweise vorab berechnet und direkt im Vertrag sichergestellt. Käufer und Verkäufer wissen also schon beim Beurkundungstermin, mit welchen Steuerbeträgen zu rechnen ist. Hinzu kommen je nach Kanton eine Handänderungssteuer sowie Beurkundungs- und Grundbuchgebühren.
Wer gut vorbereitet in diesen Prozess geht, hat alle relevanten Belege parat: alte Kaufunterlagen, Rechnungen für Renovationen und Investitionen, Handwerkerrechnungen, Belege für wertvermehrende Massnahmen sowie weitere Dokumente rund um die Liegenschaft. Diese Unterlagen beeinflussen direkt die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer, weil wertvermehrende Investitionen vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden können. Wer die Belege nicht mehr hat, verschenkt möglicherweise bares Geld.
Fazit
Der Immobilienverkauf in der Ostschweiz bietet 2026 gute Chancen, erfordert aber eine durchdachte Vorbereitung. Vom realistischen Verkaufspreis über eine professionelle Dokumentation bis zur rechtlichen und steuerlichen Planung: Wer diese fünf Punkte beherzigt, legt den Grundstein für einen erfolgreichen Verkauf. Als regional verankertes Unternehmen kennen wir den Markt in der Ostschweiz und begleiten Sie persönlich von der ersten Bewertung bis zur Handänderung.
Häufig gestellte Fragen
Ueli Ammann
Ihr Immobilienberater
Setzen Sie unsere Tipps in die Tat um — wir begleiten Sie persönlich durch den gesamten Verkaufsprozess.